Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
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II. - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 14.01.2013 BGBl. I S. 105 (Nr. 3); aufgehoben durch § 8 A. v. 21.08.2013 BGBl. I S. 3302
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 2030-14-190 Beamte
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II. Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts



1.
Die Befugnisse zur Einleitung und Entscheidung von Disziplinarverfahren, zur Erteilung von Verweisen, zur Verhängung von Geldbußen, zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß und zur Erhebung der Disziplinarklage sowie die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Leiterin oder dem Leiter der Abteilung Civil Servant Services/Social Matters übertragen.

2.
Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten wird der Abteilung Civil Servant Services/Social Matters übertragen.

3.
Die Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten sowie früheren Beamtinnen und Beamten werden der Leiterin oder dem Leiter der Abteilung Civil Servant Services/Social Matters übertragen.



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