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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
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V. - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 14.01.2013 BGBl. I S. 105 (Nr. 3); aufgehoben durch § 8 A. v. 21.08.2013 BGBl. I S. 3302
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 2030-14-190 Beamte
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V. Betrieb Vivento



Die Befugnis, Beamtinnen und Beamten, deren Arbeitsposten weggefallen sind oder künftig wegfallen werden, auf den Gebieten der Steuerung des Personaleinsatzes, der Personaleinsatzplanung, der Fortbildung und Qualifizierung einschließlich der Vorbereitung entsprechender Personalmaßnahmen dienstliche Weisungen zu erteilen, wird dem Betrieb Vivento übertragen. Der Betrieb Vivento ist insoweit Teil der Personalverwaltung im Sinne des § 107 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes.

 
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