(1) Artikel
1 dieses Gesetzes tritt mit Ausnahme der Nummern 9, 10 und 12 an dem Tag in Kraft, an dem das Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens ist durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)
(2) Artikel
3 tritt am 1. März 2013 in Kraft.
(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Änderungen treten gemäß B. v. 2. Juli 2014 (BGBl. I S. 887) am 1. August 2014 in Kraft.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 25. Februar 2013.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts
B. v. 02.07.2014 BGBl. I S. 887
Bekanntmachung AUGuaÄndGInkrBek ... Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November ... gemacht, dass Artikel 1 des Gesetzes mit Ausnahme der Nummern 9, 10 und 12 nach seinem Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 ...