Tools:
Update via:
§ 8 - Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)
Artikel 1 V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293 (Nr. 9); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 12.12.2016 BGBl. I S. 2864
Geltung ab 01.03.2013; FNA: 96-1-51 Luftverkehr
2 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 26 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.03.2013; FNA: 96-1-51 Luftverkehr
2 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 26 Vorschriften zitiert
§ 8 Behebung von Mängeln des Musters
§ 8 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Werden beim Betrieb des zugelassenen Luftfahrtgeräts Mängel des Musters festgestellt, welche die Lufttüchtigkeit beeinträchtigen, ordnet die nach § 2 Absatz 1 zuständige Stelle die zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit notwendigen Maßnahmen an.
(2) Zur Behebung von Mängeln des dem Muster nachgebauten und bereits zum Verkehr zugelassenen Luftfahrtgeräts hat der Betrieb, welcher zur Durchführung der Musterprüfung genehmigt ist, technische Unterlagen zu erstellen und den Haltern und den für die Instandhaltung des Luftfahrtgeräts genehmigten Betrieben auf Verlangen zu übersenden.
Anzeige
Zitierungen von § 8 LuftGerPV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 LuftGerPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftGerPV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 LuftGerPV Ordnungswidrigkeiten
... § 2 Absatz 2 Satz 1 eine dort genannte Aufgabe durchführt, 2. entgegen § 8 Absatz 2 eine Unterlage nicht oder nicht rechtzeitig übersendet, 3. entgegen ...
Zitat in folgenden Normen
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 683
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 21.04.2017)
... Anordnung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtig- keit ( § 8 LuftGerPV ) 50 bis 2.000 EUR 4. Erteilung von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Artikel 5 LuftGerPVEV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtig- keit (§ 8 LuftGerPV) 50 bis 2.000 EUR 4. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10513/a179694.htm