Die
Passverordnung vom
19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
25. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1440) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2013
- 1.
- In der Anlage 1 zu § 1 werden in dem Passmuster Reisepass (32 Seiten) die Passbuchinnenseite 32 und der Vorsatz durch das aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Muster ersetzt.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 2.
- In der Anlage 2 zu § 2 werden in dem Passmuster Kinderreisepass der Aufkleber Personaldaten sowie der Aufkleber Verlängerung/Änderung durch die aus der Anlage 2 zu dieser Verordnung ersichtlichen Aufkleber ersetzt.
- 3.
- In der Anlage 3 zu § 3 wird in dem Passmuster vorläufiger Reisepass der Aufkleber Personaldaten durch den aus der Anlage 3 zu dieser Verordnung ersichtlichen Aufkleber ersetzt.
- 4.
- In der Anlage 6 zu § 4 wird in dem Passmuster vorläufiger Dienstpass der Aufkleber Personaldaten durch den aus der Anlage 4 zu dieser Verordnung ersichtlichen Aufkleber ersetzt.
- 5.
- In der Anlage 7 zu § 4 wird in dem Passmuster vorläufiger Diplomatenpass der Aufkleber Personaldaten durch den aus der Anlage 5 zu dieser Verordnung ersichtlichen Aufkleber ersetzt.
- 6.
- Die Anlage 11 wird durch die aus der Anlage 6 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung ersetzt.
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879