§ 51 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 51 Besondere Kostenregelung


§ 51 wird in 2 Vorschriften zitiert

Die Kosten der Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3 trägt abweichend von § 5b Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes derjenige, der die Aufstellung dieses Zeichens beantragt.

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Zitierungen von § 51 StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 15.09.2015 BGBl. I S. 1573
Artikel 2 50. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... 3 Absatz 1 des Elektromobilitätsgesetzes sind zu beachten." 4. Nach § 51 wird folgender § 52 eingefügt: „§ 52 Übergangs- und ...

Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
Artikel 1 StVOuaÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... in deren Bezirk erstmalig von der Genehmigung Gebrauch gemacht wird;". 5. Nach § 51 wird folgender § 51a eingefügt: „§ 51a Überleitung  ...


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