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Artikel 3 - Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (GGKostVEV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2013 GGKostV

Diese Verordnung tritt am 1. April 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter vom 13. November 1990 (BGBl. I S. 2490), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3711) geändert worden ist, außer Kraft.

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Zitierungen von Artikel 3 Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 GGKostVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGKostVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
Artikel 2 BGebGEG Folgeänderungen
... Güter vom 13. November 1990 (BGBl. I S. 2490) ist zwischenzeitlich durch Artikel 3 Satz 2 der Verordnung vom 7. März 2013 (BGBl. I S. 466) am 1. April 2013 außer Kraft ...