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Artikel 3 - Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrAmtStG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. März 2013 EStDV 2000 § 50

In § 50 Absatz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2637) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Empfänger" die Wörter „unter Berücksichtigung des § 63 Absatz 5 der Abgabenordnung" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Ehrenamtsstärkungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EhrAmtStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EhrAmtStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 EhrAmtStG Inkrafttreten
... 1. Januar 2013 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 5 und 7, Artikel 3 und 6 Nummer 2 bis 5 sowie Artikel 7 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach den §§ 50 und 50a des Einkommensteuergesetzes auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte und weiterer Vorschriften
V. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1679
Artikel 2 StZustuVertV Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) geändert worden ist, wird wie folgt ...