Artikel 2a - Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG)

G. v. 03.04.2013 BGBl. I S. 617 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Geltung ab 09.04.2013, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 2a Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte


Artikel 2a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. April 2013 KVLG 1989 § 8

Dem § 8 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes vom 15. Februar 2013 (BGBl. I S. 254) geändert worden ist, wird folgender Absatz 4 angefügt:

 
„(4) Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen gilt § 62 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit der Maßgabe, dass auch Versicherte nach § 7 sowie die nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 versicherungspflichtigen mitarbeitenden Familienangehörigen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, als Angehörige zu berücksichtigen sind."

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Zitierungen von Artikel 2a KFRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2a KFRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KFRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2423
Artikel 2b KVBeitrSchG Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
... der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 3. April 2013 (BGBl. I S. 617) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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