(1)
1Jedes Los im Sinne des Artikels 2 Buchstabe f der
Verordnung (EG) Nr. 543/2008 ist von dem Schlachthof und Zerlegungsbetrieb unverzüglich so zu kennzeichnen, dass das Herstellungsdatum festgestellt werden kann.
2Diese Loskennzeichnung muss von dem Schlachthof und Zerlegungsbetrieb in einem Herstellungsprotokoll unverzüglich aufgeführt werden.
3Dieses Herstellungsprotokoll ist bis zum Ende des Jahres aufzubewahren, das auf das Jahr der Erstellung des Protokolls folgt.
(2)
1Der Schlachthof hat ein Register zu führen, in dem die Ergebnisse der Einzelwerte der einzeln kontrollierten Schlachtkörper nach Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 1 der
Verordnung (EG) Nr. 543/2008 festzuhalten sind.
2Die Ergebnisse der Kontrollen müssen in dem Register bis zum Ende des Jahres festgehalten sein, das auf das Jahr der jeweiligen Feststellung folgt.
(3)
1Lose oder Bestandteile von Losen im Sinne des Artikels 2 Buchstabe f der
Verordnung (EG) Nr. 543/2008, denen eine Stichprobe nach Artikel 16 Absatz 2 und Artikel 20 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 543/2008 entnommen worden ist, dürfen von dem Verfügungsberechtigten des Loses bis zum Abschluss des Kontrollverfahrens nicht vermarktet werden.
2Die für die Kontrolle zuständige Behörde veranlasst unverzüglich die erforderliche Untersuchung der entnommenen Stichprobe und unterrichtet den Verfügungsberechtigten des Loses unverzüglich von dem Kontrollergebnis.
(4) Zum Zwecke der Durchführung der Kontrollen in Bezug auf die Kennzeichnung von Geflügelfleisch und den Fremdwassergehalt von Geflügelfleisch verarbeitet die zuständige Behörde die Daten gemäß Abschnitt III der Anlage des
Marktorganisationsgesetzes.
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§ 9 GFlVermNV Ordnungswidrigkeiten (vom 18.03.2022) ... eine dort genannte Handelsklasse nicht oder nicht richtig zugrunde legt, 4. entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 eine Loskennzeichnung nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vornimmt, 5. entgegen § 6 Absatz 1 Satz 2 eine Loskennzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig in einem Herstellungsprotokoll ... oder nicht rechtzeitig in einem Herstellungsprotokoll aufführt, 6. entgegen § 6 Absatz 1 Satz 3 ein Herstellungsprotokoll nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, ... nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, 7. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 ein Register nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, 8. entgegen ... 1 ein Register nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, 8. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 2 ein Ergebnis nicht im Register für die vorgeschriebene Dauer festhält, 9. ... nicht im Register für die vorgeschriebene Dauer festhält, 9. entgegen § 6 Absatz 3 Satz 1 ein Los oder ein Bestandteil eines Loses vermarktet, 10. ohne Zulassung nach § 6a ...
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428