§ 4 Laufbahnbefähigung, Hochschulgrad
Der erfolgreiche Abschluss des Studiums vermittelt die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei. Zugleich verleiht die Fachhochschule den akademischen Grad „Diplom-Verwaltungswirtin (Fachhochschule)" oder „Diplom-Verwaltungswirt (Fachhochschule)".
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