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Anlage 2 - Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV)

Artikel 4 V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 1001, 3756 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 02.05.2013; FNA: 2129-8-41 Umweltschutz
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Anlage 2 (zu § 2 Nummer 5, § 7 Nummer 2, § 12 Absatz 2 und § 13 Absatz 2) Prüfungsbereiche für Sachverständige



Prüfungsbereiche ergeben sich aus der Kombination von Anlagenarten (A.) und Fachgebieten (B.).

A. Anlagenarten


1.
Anlagenarten oder Gruppen von Anlagenarten gemäß Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der jeweils gültigen Fassung, auch soweit die dort genannten Schwellen unterschritten werden;

2.
nicht genehmigungsbedürftige Anlagenarten, die Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereichs sein können.

B. Fachgebiete


Nr.FachgebietBeschreibung
1Auslegung von Anlagen und Anlagenteilen Auslegung (Festigkeit, Dimensionierung, Standsicherheit etc.)
von Anlagen, Anlagenteilen, Apparaten, Rohrleitungen u. Ä.
unter besonderer Berücksichtigung der Beanspruchungen
bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs
2Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen  
2.1Prüfung von Anlagenteilen vor Ort Prüfungen von Anlagenteilen und Komponenten während der
Errichtung vor Ort; Prüfungen vor Ort, wie z. B. nach Vorgaben
des technischen Regelwerkes; Funktionsprüfungen
2.2Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität Qualitätssicherung der Errichtung, Prüfung von Anlagen auf
Konformität mit den vorliegenden Unterlagen (z. B. Genehmi-
gungsunterlagen, Baupläne) und den Gegebenheiten vor Ort
3verfahrenstechnische Prozessführung verfahrenstechnische Prozessführung und Auslegung von
Anlagen oder Anlagenteilen sowie Beherrschung von Störun-
gen des bestimmungsgemäßen Betriebs, beispielsweise
Projektierung, Anlagenplanung, Erstellung oder Prüfung von
Anlagenschutzkonzepten (z. B. Brandschutz, Explosions-
schutz, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik),
Prozessleittechnik (PLT)
4Instandhaltung von Anlagen  
5Statik von baulichen Anlagenteilen Prüfung der Auslegung bzw. der Statik von Anlagenteilen (ein-
schließlich der für diese relevanten Pflichten der 12. BImSchV
- Störfallverordnung)
6Werkstoffe 
6.1WerkstoffprüfungWerkstoffprüfung (Prüfinstitut, Prüflabor)
6.2WerkstoffbeurteilungWerkstoffbeurteilung (Werkstoffeignung, Werkstoffverträglich-
keit)
7Versorgung mit Energien und Medien  
8umgebungsbedingte Gefahrenquellen  
9Elektrotechnik 
10MSR-/ProzessleittechnikMess-, Steuer- und Regeltechnik, Prozessleittechnik
(hard- und softwaremäßige Ausführung, Betrieb und Prüfung
von MSR-Technik/PLT)
11systematische Methoden der
Gefahrenanalyse
 
12Stoffeigenschaftenchemische, physikalische, human- und ökotoxikologische
Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen
12.1Bewertung der Stoffeigenschaften Bewertung chemischer, physikalischer und reaktionstech-
nischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen
12.2Ermittlung von Stoffeigenschaften Ermittlung chemischer, physikalischer und reaktionstech-
nischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen
12.3spezielle toxikologische Fragestellungen Bearbeitung von speziellen toxikologischen Fragestellungen
zu Stoffen, Gemischen und Abfällen
13AuswirkungsbetrachtungenAuswirkungen von Störfällen, anderen Schadensereignissen
sowie sonstigen Störungen des bestimmungsgemäßen
Betriebs, Ermittlung, Berechnung und Bewertung
14betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehr-
pläne
 
15Brandschutz 
15.1Fachfragen zum Brandschutz einschließlich
Löschwasserrückhaltung
Prüfung von speziellen Fachfragen zum vorbeugenden,
baulichen und abwehrenden Brandschutz, einschließlich
Löschwasserrückhaltung
15.2experimentelle Untersuchungen zum
Brandschutz
Durchführung von experimentellen Untersuchungen zum
Brandschutz und zu Brandursachen
16Explosionsschutz 
16.1Prüfung von speziellen Fachfragen zum
Explosionsschutz
 
16.2experimentelle Untersuchungen zum
Explosionsschutz
Durchführung von experimentellen Untersuchungen zum
Explosionsschutz (Prüfinstitut, Prüflabor)
17Sicherheitsmanagement und
Betriebsorganisation
Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation (Bearbeitung
organisations- und managementspezifischer Fragestellungen)
18Sonstiges 






 

Frühere Fassungen von Anlage 2 41. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.05.2013 (09.10.2013)Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
vom 07.10.2013 BGBl. I S. 3756

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 41. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 41. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 41. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 41. BImSchV Begriffsbestimmungen
... von Sachverständigen bezeichnete Kombination aus Anlagenarten und Fachgebieten nach Anlage 2 ; 6. Sachverständige oder Sachverständiger eine natürliche ...
§ 7 41. BImSchV Fachkunde von Sachverständigen
... dreijährigen praktischen Tätigkeit Erfahrungen in den Prüfungsbereichen nach Anlage 2 erworben hat, für die die Bekanntgabe beantragt wird, 3. über grundlegende ...
§ 12 41. BImSchV Antrag; behördliches Verfahren; Bekanntgabeentscheidung
... und bei Sachverständigen bezogen auf den jeweils beantragten Prüfungsbereich nach Anlage 2. Die Bekanntgabe kann mit einem Vorbehalt des Widerrufs, mit Bedingungen und Auflagen und dem ...
§ 13 41. BImSchV Nachweise der Fachkunde und gerätetechnischen Ausstattung (vom 05.04.2017)
... müssen dem Bekanntgabeantrag für jeden Prüfungsbereich nach Anlage 2 , auf den sich der Antrag bezieht, mindestens eine Arbeitsprobe beifügen. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
B. v. 07.10.2013 BGBl. I S. 3756
Berichtigung IndEmissRLUVBer
... 12 Absatz 2, § 13 Absatz 1 und § 16 Absatz 3 und 5)". e) In Anlage 2 ist der Klammerzusatz wie folgt zu fassen: „(zu § 2 Nummer 5, § 7 ... 5, § 7 Nummer 2, § 12 Absatz 2 und § 13 Absatz 2)". f) Anlage 2 ist wie folgt zu berichtigen: aa) In Nummer 3 Spalte Fachgebiet ist der erste ...