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Abschnitt 7 - Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV)

Artikel 4 V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 1001, 3756 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 02.05.2013; FNA: 2129-8-41 Umweltschutz
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Abschnitt 7 Schlussvorschriften

§ 20 Zugänglichkeit der Normen



VDI-Richtlinien, ISO-, DIN- und DIN-EN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und sind in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.


§ 21 Übergangsvorschriften



Bestehende Bekanntgaben für Stellen und Sachverständige, die vor dem 2. Mai 2013 erteilt wurden, gelten in ihrem bisherigen Geltungsbereich fort, bis eine neue bundesweite Bekanntgabe erfolgt. Abweichend von Satz 1 gilt § 16 mit Ausnahme von Absatz 4 Nummer 2 für bestehende Bekanntgaben für Stellen und gelten § 11 Absatz 4 und § 17 für bestehende Bekanntgaben für Sachverständige jeweils ab dem 2. Mai 2013.


Anlage 1 (zu § 2 Nummer 1, § 4 Absatz 1, § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 1 und § 16 Absatz 3 und 5) Prüfbereiche für Stellen



Prüfbereiche ergeben sich aus der Kombination von Tätigkeitsbereichen (A.) und Stoffbereichen (B.).

A. Tätigkeitsbereiche


Nr.Gruppe I
Ermittlung der
Emissionen
(Luft)
Gruppe II
Überprüfung des
ordnungsgemäßen
Einbaus und der
Funktion sowie
Kalibrierung
kontinuierlich
arbeitender
Emissionsmess-
einrichtungen
Voraussetzung ist
Gruppe I
Gruppe III
Überprüfung
instationär
genutzter
Messeinrichtungen
(Luft)
Gruppe IV
Ermittlung der
Immissionen
(Luft)
Gruppe V
Ermittlung von
Geräuschen
Gruppe VI
Ermittlung von
Erschütterungen
1Messaufgaben
nach §§ 26, 28
BImSchG und
entsprechende
Messaufgaben
nach Verord-
nungen zur
Durchführung
des BImSchG
Überprüfungen
und Kalibrie-
rungen von
Messeinrich-
tungen an
Anlagen, die eine
gerätetechnische
Ausstattung und
Kenntnisse und
Erfahrungen
erfordern
Überprüfungen
und Kalibrie-
rungen von
Messeinrich-
tungen, die im
nicht stationären
Betrieb einge-
setzt werden
§§ 26, 28
BImSchG und
entsprechende
Messaufgaben
nach Verord-
nungen zur
Durchführung
des BImSchG
§§ 26, 28
BImSchG und
entsprechende
Messaufgaben
nach Verord-
nungen zur
Durchführung
des BImSchG
§§ 26, 28
BImSchG und
entsprechende
Messaufgaben
nach Verord-
nungen zur
Durchführung
des BImSchG
2Nummer 1 und
Messaufgaben,
die eine spezielle
gerätetechnische
Ausstattung
und spezielle
Erfahrungen des
fachkundigen
Personals
erfordern
Nummer 1 und
Überprüfungen
und Kalibrie-
rungen von
Messeinrich-
tungen an
Anlagen, die eine
spezielle geräte-
technische
Ausstattung
und spezielle
Erfahrungen des
fachkundigen
Personals
erfordern
    


B. Stoffbereiche


KennungAufgabenbereich (für die Gruppen I, II und IV)
Ppartikelförmige und an Partikeln adsorbierte Stoffe
Ggasförmige anorganische und organische Stoffe
OGerüche
Spspezielle Probenahme von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme oder Analyse
erfordern
Saspezielle Analyse von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme oder Analyse
erfordern


Die Bekanntgabe innerhalb der vorgenannten Tätigkeits- und Stoffbereiche ist begrenzt durch die im Bekanntgabeverfahren vorgelegte Akkreditierung mit den dort beschriebenen Mess- und Untersuchungsmethoden. Grundsätzlich gilt für eine bekannt gegebene Stelle das Gebot der Einheit von Probenahme und Analytik; davon ausgenommen sind die besonders aufwändigen Messverfahren in den Stoffbereichen Sp und Sa.




Anlage 2 (zu § 2 Nummer 5, § 7 Nummer 2, § 12 Absatz 2 und § 13 Absatz 2) Prüfungsbereiche für Sachverständige



Prüfungsbereiche ergeben sich aus der Kombination von Anlagenarten (A.) und Fachgebieten (B.).

A. Anlagenarten


1.
Anlagenarten oder Gruppen von Anlagenarten gemäß Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der jeweils gültigen Fassung, auch soweit die dort genannten Schwellen unterschritten werden;

2.
nicht genehmigungsbedürftige Anlagenarten, die Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereichs sein können.

B. Fachgebiete


Nr.FachgebietBeschreibung
1Auslegung von Anlagen und Anlagenteilen Auslegung (Festigkeit, Dimensionierung, Standsicherheit etc.)
von Anlagen, Anlagenteilen, Apparaten, Rohrleitungen u. Ä.
unter besonderer Berücksichtigung der Beanspruchungen
bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs
2Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen  
2.1Prüfung von Anlagenteilen vor Ort Prüfungen von Anlagenteilen und Komponenten während der
Errichtung vor Ort; Prüfungen vor Ort, wie z. B. nach Vorgaben
des technischen Regelwerkes; Funktionsprüfungen
2.2Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität Qualitätssicherung der Errichtung, Prüfung von Anlagen auf
Konformität mit den vorliegenden Unterlagen (z. B. Genehmi-
gungsunterlagen, Baupläne) und den Gegebenheiten vor Ort
3verfahrenstechnische Prozessführung verfahrenstechnische Prozessführung und Auslegung von
Anlagen oder Anlagenteilen sowie Beherrschung von Störun-
gen des bestimmungsgemäßen Betriebs, beispielsweise
Projektierung, Anlagenplanung, Erstellung oder Prüfung von
Anlagenschutzkonzepten (z. B. Brandschutz, Explosions-
schutz, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik),
Prozessleittechnik (PLT)
4Instandhaltung von Anlagen  
5Statik von baulichen Anlagenteilen Prüfung der Auslegung bzw. der Statik von Anlagenteilen (ein-
schließlich der für diese relevanten Pflichten der 12. BImSchV
- Störfallverordnung)
6Werkstoffe 
6.1WerkstoffprüfungWerkstoffprüfung (Prüfinstitut, Prüflabor)
6.2WerkstoffbeurteilungWerkstoffbeurteilung (Werkstoffeignung, Werkstoffverträglich-
keit)
7Versorgung mit Energien und Medien  
8umgebungsbedingte Gefahrenquellen  
9Elektrotechnik 
10MSR-/ProzessleittechnikMess-, Steuer- und Regeltechnik, Prozessleittechnik
(hard- und softwaremäßige Ausführung, Betrieb und Prüfung
von MSR-Technik/PLT)
11systematische Methoden der
Gefahrenanalyse
 
12Stoffeigenschaftenchemische, physikalische, human- und ökotoxikologische
Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen
12.1Bewertung der Stoffeigenschaften Bewertung chemischer, physikalischer und reaktionstech-
nischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen
12.2Ermittlung von Stoffeigenschaften Ermittlung chemischer, physikalischer und reaktionstech-
nischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen
12.3spezielle toxikologische Fragestellungen Bearbeitung von speziellen toxikologischen Fragestellungen
zu Stoffen, Gemischen und Abfällen
13AuswirkungsbetrachtungenAuswirkungen von Störfällen, anderen Schadensereignissen
sowie sonstigen Störungen des bestimmungsgemäßen
Betriebs, Ermittlung, Berechnung und Bewertung
14betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehr-
pläne
 
15Brandschutz 
15.1Fachfragen zum Brandschutz einschließlich
Löschwasserrückhaltung
Prüfung von speziellen Fachfragen zum vorbeugenden,
baulichen und abwehrenden Brandschutz, einschließlich
Löschwasserrückhaltung
15.2experimentelle Untersuchungen zum
Brandschutz
Durchführung von experimentellen Untersuchungen zum
Brandschutz und zu Brandursachen
16Explosionsschutz 
16.1Prüfung von speziellen Fachfragen zum
Explosionsschutz
 
16.2experimentelle Untersuchungen zum
Explosionsschutz
Durchführung von experimentellen Untersuchungen zum
Explosionsschutz (Prüfinstitut, Prüflabor)
17Sicherheitsmanagement und
Betriebsorganisation
Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation (Bearbeitung
organisations- und managementspezifischer Fragestellungen)
18Sonstiges