Die Entschädigung kann in den Fällen des §
18 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 3 teilweise gewährt werden, wenn die Schuld gering ist oder die Versagung der Entschädigung für den Tierhalter eine unbillige Härte bedeuten würde.
§ 22 TierGesG Ergänzende Bestimmungen ... Für die Anwendung der §§ 18 bis 21 stehen Betreiber einer Anlage oder Einrichtung zur Zucht, Haltung oder Hälterung von ... seine Durchführung es erfordert, gelten die Absätze 1, 4 bis 6 und die §§ 15 bis 21 hinsichtlich der Entschädigungen für Tierverluste auf Grund einer Vorschrift ... (3) In den Fällen des § 16 Absatz 4 Satz 2 gelten die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 19 bis 21 entsprechend. (4) Weitergehende Regelungen der Länder bleiben ...