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Zitierungen von § 4 TierGesG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 TierGesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierGesG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 TierGesG Begriffsbestimmungen (vom 10.03.2026)
... 3 Nummer 1 nichts anderes geregelt ist. (2) Für in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmte meldepflichtige Seuchen gelten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes die ...
§ 5 TierGesG Maßnahmen zur Ermittlung einer Seuche (vom 10.03.2026)
... Gutachtens, sonstiger Anhaltspunkte oder einer Meldung einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche den Verdacht oder den Ausbruch einer solchen Seuche ... zu ermitteln. Satz 3 gilt für das Auftreten einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche bei wild lebenden Tieren entsprechend. Die ... (2) Die Feststellung des Verdachtes oder des Ausbruchs einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche sowie die epidemiologischen Untersuchungen sind von ... durchzuführen. Im Fall des Ausbruchs einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche sowie im Fall des Vorliegens von Gründen ...
§ 15 TierGesG Grundsatz der Entschädigung (vom 10.03.2026)
... verendet sind, 2. Tiere, bei denen nach dem Tode eine in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmte meldepflichtige Seuche festgestellt worden ist, soweit die Voraussetzungen ...
§ 16 TierGesG Höhe der Entschädigung; Verordnungsermächtigung (vom 10.03.2026)
... in den Fällen des § 15 Nummer 3 und 4, vor einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 vorgeschriebenen Meldung einer dort näher bestimmten meldepflichtigen Seuche nachweislich an ...
§ 18 TierGesG Entfallen der Entschädigung (vom 10.03.2026)
... genannten Rechtsverordnung angeordnet worden ist, 2. die in einer Rechtsverordnung nach § 4 vorgeschriebene Meldung einer dort näher bestimmten meldepflichtigen Seuche schuldhaft nicht ...
§ 27 TierGesG Friedrich-Loeffler-Institut; Verordnungsermächtigungen (vom 10.03.2026)
... von Untersuchungsmaterial tierischen Ursprungs im Hinblick auf in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmte meldepflichtige Seuchen (amtliche Methodensammlung), 2. unter ...
§ 32 TierGesG Bußgeldvorschriften (vom 10.03.2026)
... (aufgehoben) 3. (aufgehoben) 4. einer Rechtsverordnung a) nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder 2 Buchstabe a bis c , § 6 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 38 Absatz 9 erster Halbsatz oder § 39 ...
§ 41 TierGesG Verhältnis zu anderen Vorschriften (vom 10.03.2026)
... in oder auf Futtermitteln Seuchenerreger einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche oder einer mitteilungspflichtigen Seuche vorhanden ...
§ 43 TierGesG Übergangsvorschriften; Verordnungsermächtigung (vom 10.03.2026)
... des § 12 Absatz 1 fort. (2a) Bis zum Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 4 1. findet § 4 in seiner bis zum Ablauf des 9. März 2026 geltenden Fassung ... (2a) Bis zum Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 4 1. findet § 4 in seiner bis zum Ablauf des 9. März 2026 geltenden Fassung weiter Anwendung mit der ... Satz 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Meldung einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche die Anzeige einer Seuche tritt, die in der ... 1 Nummer 1 jeweils mit der Maßgabe, dass an die Stelle einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche eine Seuche tritt, die in der Verordnung über ... 1 Satz 1 Nummer 2 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der in einer Rechtsverordnung nach § 4 vorgeschriebenen Meldung einer dort näher bestimmten meldepflichtigen Seuche die Anzeige nach ... vorgeschriebenen Meldung einer dort näher bestimmten meldepflichtigen Seuche die Anzeige nach § 4 in seiner bis zum Ablauf des 9. März 2026 geltenden Fassung in Verbindung mit Nummer 1 einer ... mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Seuchenerreger einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche der Seuchenerreger einer in der Verordnung über ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV)
Artikel 1 V. v. 10.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 61
Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2904; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 10.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 61
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung
V. v. 29.12.2014 BGBl. I S. 2481
Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts und zur Änderung weiterer tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 10.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 61
 
Zitat in folgenden Normen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Artikel 1 G. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 G. v. 04.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 60
§ 77 IfSG Übergangsvorschriften (vom 10.03.2026)
... 2021 zu laufen beginnen. (6) Bis zum Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 4 des Tiergesundheitsgesetzes gilt § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 in der bis zum Ablauf des 9. März 2026 geltenden ...

Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2904; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 10.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 61
§ 11 TierZDV Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation (vom 11.03.2026)
... festgestellten Mängel behoben werden. Die Regelungen einer aufgrund des § 4 des Tiergesundheitsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung bleiben unberührt soweit diese Rechtsverordnung nichts anderes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
G. v. 04.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 60
Artikel 1 TierGesGuaÄndG Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
... Angabe zur Überschrift des Abschnitts 2 wird gestrichen. d) Die Angabe zu den §§ 4 bis 7 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 4 ... Die Angabe zu den §§ 4 bis 7 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 4 Verordnungsermächtigung zur Meldung von Seuchen bei Tieren § 5 ... 3 Nummer 1 nichts anderes geregelt ist. (2) Für in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmte meldepflichtige Seuchen gelten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes die ... 6. Die bisherige Überschrift des Abschnitts 2 wird gestrichen. 7. § 4 wird durch den folgenden § 4 ersetzt: „§ 4 ... Überschrift des Abschnitts 2 wird gestrichen. 7. § 4 wird durch den folgenden § 4 ersetzt: „§ 4 Verordnungsermächtigung zur Meldung von Seuchen bei ... gestrichen. 7. § 4 wird durch den folgenden § 4 ersetzt: „ § 4 Verordnungsermächtigung zur Meldung von Seuchen bei Tieren (1) Das ... Gutachtens, sonstiger Anhaltspunkte oder einer Meldung einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche den Verdacht oder den Ausbruch einer solchen Seuche ... „Satz 3 gilt für das Auftreten einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche bei wild lebenden Tieren entsprechend. Die ... Tierseuche nach Absatz 1" durch die Angabe „in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche" ersetzt. d) Absatz 3 wird wie ... Satz ersetzt: „Im Fall des Ausbruchs einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche sowie im Fall des Vorliegens von Gründen ... „anzeigepflichtige Tierseuche" durch die Angabe „in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmte meldepflichtige Seuche" ersetzt. b) In Nummer 3 wird die ... oder wegen der Tierseuche" durch die Angabe „einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 vorgeschriebenen Meldung einer dort näher bestimmten meldepflichtigen Seuche nachweislich an ... Rechtsverordnung angeordnet worden ist, 2. die in einer Rechtsverordnung nach § 4 vorgeschriebene Meldung einer dort näher bestimmten meldepflichtigen Seuche schuldhaft nicht ... „anzeigepflichtige Tierseuchen" durch die Angabe „in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmte meldepflichtige Seuchen" ersetzt. f) Absatz 6 wird wie folgt ... aaa) Buchstabe a wird durch den folgenden Buchstaben a ersetzt: „a) nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder 2 Buchstabe a bis c , § 6 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 38 Absatz 9 erster Halbsatz oder § 39 ... Tierseuchen" durch die Angabe „Seuchenerreger einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche oder einer mitteilungspflichtigen Seuche" ... 2a eingefügt: „(2a) Bis zum Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 4 1. findet § 4 in seiner bis zum Ablauf des 9. März 2026 geltenden Fassung ... „(2a) Bis zum Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 4 1. findet § 4 in seiner bis zum Ablauf des 9. März 2026 geltenden Fassung weiter Anwendung mit der ... Satz 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Meldung einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche die Anzeige einer Seuche tritt, die in der ... 1 Nummer 1 jeweils mit der Maßgabe, dass an die Stelle einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche eine Seuche tritt, die in der Verordnung über ... 1 Satz 1 Nummer 2 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der in einer Rechtsverordnung nach § 4 vorgeschriebenen Meldung einer dort näher bestimmten meldepflichtigen Seuche die Anzeige nach ... vorgeschriebenen Meldung einer dort näher bestimmten meldepflichtigen Seuche die Anzeige nach § 4 in seiner bis zum Ablauf des 9. März 2026 geltenden Fassung in Verbindung mit Nummer 1 einer ... mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Seuchenerreger einer in einer Rechtsverordnung nach § 4 näher bestimmten meldepflichtigen Seuche der Seuchenerreger einer in der Verordnung über ...
Artikel 3 TierGesGuaÄndG Folgeänderungen
... Absatz 6 eingefügt: „(6) Bis zum Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 4 des Tiergesundheitsgesetzes gilt § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 in der bis zum Ablauf des 9. März 2026 geltenden ...

Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 1 IfSMoG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... eingefügt: „(3) Das Gesundheitsamt unterrichtet unverzüglich die nach § 4 Absatz 1 des Tiergesundheitsgesetzes zuständige Behörde, wenn 1. auf Grund von Tatsachen feststeht oder der ... meldepflichtigen Tierkrankheit handelt. Das Gesundheitsamt übermittelt der nach § 4 Absatz 1 des Tiergesundheitsgesetzes zuständigen Behörde Angaben zum festgestellten Erreger, zur Tierart und zum Standort der ...

Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts und zur Änderung weiterer tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 10.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 61
Artikel 3 TierSeuchMeldVEV Änderungen der Tierzuchtdurchführungsverordnung
... 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt: „Die Regelungen einer aufgrund des § 4 des Tiergesundheitsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung bleiben unberührt soweit diese Rechtsverordnung nichts anderes ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 392 10. ZustAnpV Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
... vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und ...