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§ 29 - Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

Artikel 1 G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 71
Geltung ab 01.09.2013, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 7400-4 Außenwirtschaft im Allgemeinen
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§ 29 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 29 AWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
vom 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
aktuell vorher 17.07.2020Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
vom 10.07.2020 BGBl. I S. 1637
aktuellvor 17.07.2020Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 29 AWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 AWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1637
Artikel 1 1. AWGuaÄndG Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
... Unternehmen". b) Die folgenden Angaben werden angefügt: „ § 29 Verkündung von Rechtsverordnungen § 30 Übergangsbestimmungen  ... die Wörter „oder elektronisch" eingefügt. 14. Die folgenden §§ 29 bis 31 werden angefügt: „§ 29 Verkündung von ... 14. Die folgenden §§ 29 bis 31 werden angefügt: „ § 29 Verkündung von Rechtsverordnungen Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz ...

Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1275
Artikel 1 AWGuKrWaffKontrGÄndG Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
...  „Teil 4 Schlussvorschriften". b) Nach der Angabe zu § 29 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 30 Anwendung unmittelbar geltender ... eingefügt: „Teil 4 Schlussvorschriften". 10. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt: „§ 30 Anwendung unmittelbar ...