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Synopse aller Änderungen des AWG am 01.01.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2023 durch Artikel 2 des VkBkmMoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des AWG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

AWG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung
AWG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 11 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Teil 1 Rechtsgeschäfte und Handlungen
    § 1 Grundsatz
    § 2 Begriffsbestimmungen
    § 3 Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
    § 4 Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen
    § 5 Gegenstand von Beschränkungen
    § 5a Vorläufige Beschränkungen zur Umsetzung von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
    § 6 Einzeleingriff
    § 7 Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres
    § 8 Erteilung von Genehmigungen
    § 9 Erteilung von Zertifikaten
    § 9a (aufgehoben)
    § 9b (aufgehoben)
    § 9c (aufgehoben)
    § 9d (aufgehoben)
Teil 2 Ergänzende Vorschriften
    § 10 Deutsche Bundesbank
    § 11 Verfahrens- und Meldevorschriften
    § 12 Erlass von Rechtsverordnungen
    § 13 Zuständigkeiten für den Erlass von Verwaltungsakten und für die Entgegennahme von Meldungen
    § 14 Verwaltungsakte
    § 14a Fristen für Beschränkungen und Handlungspflichten beim Erwerb inländischer Unternehmen
    § 15 Rechtsunwirksamkeit
    § 16 Urteil und Zwangsvollstreckung
Teil 3 Straf-, Bußgeld- und Überwachungsvorschriften
    § 17 Strafvorschriften
    § 18 Strafvorschriften
    § 19 Bußgeldvorschriften
    § 20 Einziehung
    § 21 Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden
    § 22 Straf- und Bußgeldverfahren
    § 23 Allgemeine Auskunftspflicht
    § 23a (aufgehoben)
    § 24 Übermittlung von Informationen
    § 25 Automatisiertes Abrufverfahren
    § 26 Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren
    § 27 Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs
    § 28 Kosten
Teil 4 Schlussvorschriften
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 29 Verkündung von Rechtsverordnungen
(Text neue Fassung)

    § 29 (aufgehoben)
    § 30 Anwendung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union
    § 31 Übergangsbestimmungen
    § 32 Evaluierung der Änderungen durch das Erste Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 29 Verkündung von Rechtsverordnungen




§ 29 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.



 

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