§ 8 - Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (IVSG)

§ 8 Rechtsverordnungsermächtigung


§ 8 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, unter Berücksichtigung des Artikels 10 der Richtlinie 2010/40/EU durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen an Intelligente Verkehrssysteme in den Bereichen nach § 4 unter Berücksichtigung der Anforderungen nach Artikel 5 in Verbindung mit Anhang II der Richtlinie 2010/40/EU zu regeln.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes G. v. 17. Juli 2017 BGBl. I S. 2640 m.W.v. 25. Juli 2017

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Frühere Fassungen von § 8 IVSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.07.2017Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2640
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 479 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuellvor 08.09.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 8 IVSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 IVSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IVSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2640
Artikel 1 1. IVSGÄndG
... Wege der Organleihe bedienen." 3. Die bisherigen §§ 5 und 6 werden die §§ 8 und ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 479 10. ZustAnpV Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes
...  In § 5 des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1553) werden die ...


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