§ 5 Aufgabenübertragung
Die Bundesanstalt für Straßenwesen nimmt im Rahmen der bundesrechtlichen Regelungsbefugnisse die Aufgaben als Nationale Stelle wahr.
Frühere Fassungen von § 5 IVSG
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2640
Artikel 1 1. IVSGÄndG ... Personen, die Zugang zu den Daten erlangen." 2. Nach § 4 werden die folgenden §§ 5 , 6 und 7 eingefügt: „§ 5 Aufgabenübertragung Die ... 2. Nach § 4 werden die folgenden §§ 5, 6 und 7 eingefügt: „ § 5 Aufgabenübertragung Die Bundesanstalt für Straßenwesen nimmt im Rahmen ... sich im Rahmen der landesrechtlichen Regelungsbefugnisse der zuständigen Behörde nach § 5 im Wege der Organleihe bedienen." 3. Die bisherigen §§ 5 und 6 werden ... Behörde nach § 5 im Wege der Organleihe bedienen." 3. Die bisherigen §§ 5 und 6 werden die §§ 8 und ...
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