§ 4 - Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgBDGAnO)

A. v. 07.06.2013 BGBl. I S. 1596 (Nr. 29); zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 242
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 2031-4-34 Disziplinarrecht
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§ 4


§ 4 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Disziplinarbefugnisse gegenüber Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten nach § 84 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes werden der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr übertragen. Für vor dem Ruhestand eingeleitete Disziplinarverfahren werden diese Disziplinarbefugnisse der bzw. dem in § 1 genannten Dienstvorgesetzten übertragen, die bzw. der vor Eintritt der Beamtin oder des Beamten in den Ruhestand disziplinarrechtlich zuständig gewesen ist.


Text in der Fassung des Artikels 1 Sechste Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung A. v. 15. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 242 m.W.v. 1. August 2024

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Frühere Fassungen von § 4 BMVgBDGAnO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2024Artikel 1 Sechste Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 242

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Zitierungen von § 4 BMVgBDGAnO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BMVgBDGAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMVgBDGAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
A. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 242
Artikel 1 6. BMVgBDGAnOÄndAnO
... den in § 1 genannten Dienstvorgesetzten übertragen." 3. Nach § 4 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Für vor dem Ruhestand eingeleitete ...


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