§ 5 - Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgBDGAnO)

A. v. 07.06.2013 BGBl. I S. 1596 (Nr. 29); zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 07.10.2022 BGBl. I S. 1833
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 2031-4-34 Disziplinarrecht
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§ 5


§ 5 ändert mWv. 1. Juli 2013 BMinVgDisRZustAnO

Diese Anordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Januar 2002 (BGBl. I S. 613), die durch die Anordnung vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3668) geändert worden ist, außer Kraft.



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