§ 20 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitat in folgenden NormenAlkoholsteuerverordnung (AlkStV)
V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 65 AlkStV Anmeldungen im Rahmen der Steueraufsicht (vom 01.07.2021) ... (2) Inhaber einer Erlaubnis nach § 6 Absatz 1 Satz 1, § 16 Absatz 3 Satz 1, § 20 Absatz 1 Satz 1 und § 59 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes haben dem ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 5 7. VStÄndG Änderung des Alkoholsteuergesetzes (vom 29.10.2022) ... Eingang von Alkoholerzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten". 13. Die §§ 20 und 21 werden aufgehoben. 14. § 22 wird wie folgt geändert: a) ... sinngemäß." d) In Absatz 4 werden die Wörter „( § 20 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe e )" gestrichen. e) Nach Absatz 4 werden die folgenden Absätze 5 und 6 ...
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