Artikel 3 - Branntweinmonopolabschaffungsgesetz (BranntwMonAG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 Nummer 2, 4 Buchstabe b und c, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 7 bis 10, Artikel 2 § 2 Absatz 3, § 4 Absatz 3, § 5 Absatz 5, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 4, § 8 Absatz 3, § 9 Absatz 4, § 10 Absatz 5, § 11 Absatz 6, § 12 Absatz 4, § 13 Absatz 3, § 14 Absatz 5 auch in Verbindung mit § 16 Absatz 4, § 15 Absatz 6 auch in Verbindung mit § 16 Absatz 4, § 17 Absatz 7, § 18 Absatz 8, § 19 Absatz 4, § 22 Absatz 5, § 23 Absatz 3, § 24 Absatz 5, § 25 Absatz 7, § 26 Absatz 3, § 27 Absatz 3, § 28 Absatz 4, § 29 Absatz 2, § 30 Absatz 4, § 31 Absatz 3, § 32 Absatz 3 und § 37 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 1, 3, 4 Buchstabe a, Nummer 5 Buchstabe a und Nummer 6 treten am 1. Oktober 2013 in Kraft.

(3) Artikel 2 § 10 Absatz 1 und 2 tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

(4) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2018 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Juni 2013.



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