Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach den §§ 50 und 50a des Einkommensteuergesetzes auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte und weiterer Vorschriften (StZustuVertV k.a.Abk.)

V. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1679 (Nr. 31); Geltung ab 29.06.2013
|
Eingangsformel
Artikel 1 Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach § 5 Absatz 7 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Es verordnen

-
die Bundesregierung auf Grund des § 5 Absatz 1 Nummer 12 des Finanzverwaltungsgesetzes, der durch Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 10. August 2009 (BGBl. I S. 2702) geändert worden ist, auf Grund des § 52 Absatz 58 Satz 3 und Absatz 58a Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, der durch Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 10. August 2009 (BGBl. I S. 2702) geändert worden ist, und auf Grund des § 51 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862);

-
das Bundesministerium der Finanzen auf Grund des § 5 Absatz 7 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes, der durch Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe c des Gesetzes vom 10. August 2009 (BGBl. I S. 2702) geändert worden ist:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1 Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte


Artikel 1 ändert mWv. 29. Juni 2013 BZStZustÜV

(gesamter Text siehe Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte)

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 29. Juni 2013 EStDV 2000 § 84

§ 84 Absatz 3h Satz 4 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„§ 73d Absatz 1 Satz 3, § 73e Satz 1, 2 und 5 sowie § 73g Absatz 1 und 2 in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 10. August 2009 (BGBl. I S. 2702) sind erstmals auf Vergütungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2013 zufließen."

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 3 Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach § 5 Absatz 7 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes


Artikel 3 ändert mWv. 29. Juni 2013 StVertV

(gesamter Text siehe Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach § 5 Absatz 7 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes)

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Juni 2013.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed