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§ 1 - Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV k.a.Abk.)

Artikel 2 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953, 1962 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 507
Geltung ab 06.07.2013; FNA: 7823-7-4 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 1 Antrag auf Prüfung



(1) 1Der Antrag auf Prüfung eines Pflanzenschutzgerätes nach § 52 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281) ist elektronisch oder schriftlich nach dem in Anlage 1 festgelegten Muster zu stellen. 2In dem Antrag ist anzugeben, ob

1.
die Einhaltung der Anforderungen nach § 16 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes oder

2.
die Einhaltung der besonderen Anforderungen nach § 16 Absatz 3 des Pflanzenschutzgesetzes

geprüft werden sollen.

(2) Der Antragsteller ist verpflichtet, dem Julius Kühn-Institut für die Dauer der Prüfung ein Gerät des zu prüfenden Gerätetyps, für Prüfungen mit Praxiseinsatz zwei Geräte, kostenlos zur Verfügung zu stellen.

(3) Die Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen nach § 16 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes erfolgt anhand des Anhangs I Abschnitt 2.4 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 24), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/127/EG (ABl. L 310 vom 25.11.2009, S. 29) geändert worden ist.

(4) 1Die Prüfung auf Einhaltung der besonderen Anforderungen nach § 16 Absatz 3 des Pflanzenschutzgesetzes hinsichtlich der Verminderung der Abdrift oder des Verbrauchs von Pflanzenschutzmitteln erfolgt anhand der Merkmale nach der Zwölften Bekanntmachung über Merkmale für Pflanzenschutzgeräte des Julius Kühn-Institutes vom 23. November 2018 (BAnz AT 19.12.2018 B13). 2Der Antragsteller ist verpflichtet, Ergebnisse von Untersuchungen vorzulegen, die nach den Richtlinien 2-2.1, 2-3.1 und 7-1.5 der Bekanntmachung von Richtlinien, die zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten nach § 52 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes angewendet werden, des Julius Kühn-Institutes vom 19. April 2013 (BAnz AT 08.05.2013 B2), durchgeführt worden sind.





 

Frühere Fassungen von § 1 Pflanzenschutz-Geräteverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.04.2019Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung
vom 18.04.2019 BGBl. I S. 507

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Pflanzenschutz-Geräteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PflSchGerätV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchGerätV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PflSchGerätV Anerkennung einer Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte
... angemessene Zahl qualifizierter Mitarbeiter beschäftigt ist, 5. die in § 1 Absatz 4 genannten Merkmale und Richtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung ...
Anlage 1 PflSchGerätV (zu § 1 Absatz 1) Muster eines Antragsformulars nach § 1 (vom 30.04.2019)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung
V. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 507
Artikel 1 1. PflSchGerätVÄndV
... vom 27. Juni 2013 (BGBl. I S. 1953, 1962) wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Prüfung auf Einhaltung der besonderen ... 8 wird aufgehoben. 4. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 ) Muster eines Antragsformulars nach § 1 [image:2019/2019I0508.gif|Muster ... gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Muster eines Antragsformulars nach § 1 5. ...