Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BTÄndB k.a.Abk.)

B. v. 02.07.2013 BGBl. I S. 2167 (Nr. 35); Geltung ab 22.10.2013
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Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 22. Oktober 2013 GO-BT § 77, § 112, § 123

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 243. Sitzung am 6. Juni 2013 beschlossen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 18. Juni 2013 (BGBl. I S. 1644), mit Wirkung vom Tag der ersten Sitzung des 18. Deutschen Bundestages wie folgt zu ändern:

1.
§ 77 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Vorlagen werden an die Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates und an die Bundesministerien in der Regel auf elektronischem Weg verteilt. Eine Verteilung in Papierform ist weiterhin zulässig."

b)
In Absatz 2 Satz 1 werden vor dem Wort „Verteilung" die Wörter „Drucklegung und" gestrichen.

2.
In § 112 Absatz 2 wird das Wort „gedruckt," gestrichen.

3.
§ 123 wird wie folgt gefasst:

„§ 123 Fristberechnung

(1) Bei Fristen wird der Tag der Verteilung der Drucksache nicht eingerechnet; sie gilt als verteilt, wenn sie für die Mitglieder des Bundestages elektronisch abrufbar oder in ihre Fächer verteilt worden ist.

(2) Die Fristen gelten auch dann als gewahrt, wenn infolge technischer Schwierigkeiten oder aus zufälligen Gründen für einzelne Mitglieder des Bundestages eine Drucksache erst nach der allgemeinen Verteilung elektronisch abrufbar oder in ihre Fächer verteilt worden ist."

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Der Präsident des Deutschen Bundestages

Norbert Lammert



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