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Artikel 3 - Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund (BVZustÜG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes zum Jahr 2016


Artikel 3 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2016 SVG § 88

§ 88 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3054), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 Satz 2 und 3 wird aufgehoben.

2.
Absatz 3 wird aufgehoben.

3.
Absatz 4 wird Absatz 3 und wie folgt gefasst:

„(3) Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes, die eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben, sowie Entscheidungen, die für eine Versorgung nach § 81 Absatz 6 Satz 2 oder für einen Härteausgleich von Bedeutung sind, ergehen im Benehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung."

4.
Die Absätze 5 und 6 werden die Absätze 4 und 5.

5.
Absatz 7 wird Absatz 6 und in Satz 3 wird die Angabe „Satz 1" gestrichen.

6.
Die Absätze 8 und 9 werden aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BVZustÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVZustÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 BVZustÜG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2015 in Kraft. Die Artikel 3 und 4 treten am 1. Januar 2016 in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen in Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des Wehrsolds, der Beihilfe und der Unterhaltssicherung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgWidVertrAnO)
A. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 3058
Eingangsformel BMVgWidVertrAnO
... 6 Satz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes, von denen § 88 Absatz 5 Nummer 2 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 4 und § 88 Absatz 6 Satz 4 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 5 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 ... 88 Absatz 5 Nummer 2 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 4 und § 88 Absatz 6 Satz 4 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 5 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2416 ) geändert worden ist, sowie - § 29 Satz 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386
Artikel 9 AltGGEG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3054), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2416) geändert worden ist, wird wie folgt ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen in Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des Wehrsolds, der Beihilfe und der Unterhaltssicherung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgWidVertrAnO)
A. v. 07.02.2016 BGBl. I S. 245; aufgehoben durch § 7 A. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 3058
Eingangsformel BMVgWidVertrAnO
... 4 des Soldatenversorgungsgesetzes, von denen § 88 Absatz 5 Nummer 2 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 4 und § 88 Absatz 6 Satz 4 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 5 des Gesetzes vom 15. Juli ... 5 Nummer 2 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 4 und § 88 Absatz 6 Satz 4 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 5 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2416) geändert worden ist, sowie  ...