Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund (BVZustÜG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung weiterer Vorschriften


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 SGB I § 24, § 68, BVG § 16g

(1) Das Erste Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 15. Februar 2013 (BGBl. I S. 254) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 24 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Zuständig sind die Versorgungsämter, die Landesversorgungsämter und die orthopädischen Versorgungsstellen. Für die besonderen Hilfen im Einzelfall sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Hauptfürsorgestellen zuständig. Bei der Durchführung der Heil- und Krankenbehandlung wirken die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung mit. Für die Leistungen nach den §§ 80, 81a bis 83a des Soldatenversorgungsgesetzes, soweit die Versorgung nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, ist die Bundeswehrverwaltung zuständig."

2.
§ 68 Nummer 7 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

„a)
§§ 80 bis 83a des Soldatenversorgungsgesetzes,".

(2) § 16g Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2012 (BGBl. I S. 1391) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 werden die Wörter „dem Wehrpflichtgesetz," sowie die Wörter „der §§ 80 bis 81a des Soldatenversorgungsgesetzes," gestrichen.

2.
Satz 2 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BVZustÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVZustÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 BVZustÜG Änderung weiterer Vorschriften zum Jahr 2016
... Teil - (Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden die Wörter „, soweit die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

19. KOV-Anpassungsverordnung 2013 (19. KOV-AnpV 2013)
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3227
Artikel 1 19. KOV-AnpV 2013 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2416) geändert worden ist, wird wie folgt ...