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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (EU-FahrgRBusGEG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz


Artikel 1 ändert mWv. 27. Juli 2013 EU-FahrgRBusG



Artikel 2 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Juli 2013 EU-VSchDG § 2, § 3, § 9, § 11

Das EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5.
das Eisenbahn-Bundesamt im Fall eines Verdachts eines innergemeinschaftlichen Verstoßes gegen die in den Nummern 18 und 19 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 genannten Rechtsakte und die zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften,".

2.
In § 3 Absatz 1 wird die Angabe „§ 2 Nr. 2 bis 5" durch die Angabe „§ 2 Nummer 2 bis 6" ersetzt.

3.
In § 9 Absatz 3 und § 11 Absatz 4 und 5 wird jeweils die Angabe „§ 2 Nr. 1, 2 oder 3" durch die Angabe „§ 2 Nummer 1, 2, 3 oder 5" ersetzt.


Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Juli 2013.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Peter Ramsauer