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Artikel 17 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)

Artikel 17 Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen


Artikel 17 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 LwVfG § 12, § 33, § 34, § 35, § 36, § 36a, § 37, § 38, § 38a, § 39, § 40, § 41, § 42, § 43, § 44, § 45, § 47

Das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 317-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 12 Absatz 3 und § 33 werden aufgehoben.

2.
§ 34 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

3.
Die §§ 35 bis 41 werden aufgehoben.

4.
§ 42 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

5.
§ 43 wird aufgehoben.

6.
In § 44 Absatz 2 werden die Wörter „einer in § 41 Satz 2 genannten Behörde" durch die Wörter „der nach Landesrecht zuständigen Behörde, der Genehmigungsbehörde, der übergeordneten Behörde (§ 32 Absatz 2) oder der Siedlungsbehörde" ersetzt.

7.
§ 45 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

8.
§ 47 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 17 2. KostRMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 2. KostRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KostRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3295
Artikel 8 2. VerfRBÄndG Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
... Teil III, Gliederungsnummer 317-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 3 Satz 2 ...