Artikel 22 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)

Artikel 22 Änderung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes


Artikel 22 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 VerkFlBerG § 12

In § 12 Satz 2 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, werden die Wörter „der Kostenordnung" durch die Wörter „dem Gerichts- und Notarkostengesetz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 22 2. KostRMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 22 2. KostRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KostRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1295
Artikel 3 WaStrGuaÄndG Folgeänderungen
... Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 und 4" durch die ...


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