In §
44 Absatz 2 Nummer 3 der
Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
8. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2491), die zuletzt durch Artikel
14 des Gesetzes vom
6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Union" die Wörter „oder in" durch ein Komma ersetzt, nach dem Wort „Wirtschaftsraum" die Wörter „oder der Schweiz" eingefügt und die Wörter „in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat" durch die Wörter „in einem dieser Staaten" ersetzt.
Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799