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Achtung: Dieser Titel wurde aufgehoben und galt bis inkl. 30.09.2017
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung nach § 12 der Patentanwaltsordnung und Prüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft (Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung - PatAnwAPO)
neugefasst durch B. v. 08.12.1977 BGBl. I S. 2491; aufgehoben durch § 80 V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3437
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 424-5-2 Gemeinsame Rechtsvorschriften
10 frühere Fassungen | wird in 15 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 424-5-2 Gemeinsame Rechtsvorschriften
10 frühere Fassungen | wird in 15 Vorschriften zitiert
§ 10 Persönliche Voraussetzungen der Ausbildungsbefugnis, Aufsicht über ausbildende Patentassessoren
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5707/index.htm