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Artikel 47 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)

Artikel 47 Änderung des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft


Artikel 47 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 PAZEignPrG § 1, § 2, Anlage

Das Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft vom 6. Juli 1990 (BGBl. I S. 1349, 1351), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 2 Satz 2 wird nach dem Wort „Union" das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt, werden nach dem Wort „Wirtschaftsraum" die Wörter „oder der Schweiz" eingefügt und werden die Wörter „dem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat" durch die Wörter „demjenigen der genannten Staaten" ersetzt.

2.
In § 2 Satz 2 wird nach dem Wort „Union" das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort „Wirtschaftsraum" die Wörter „oder der Schweiz" eingefügt.

3.
Die Anlage wird wie folgt geändert:

a)
Der Überschrift werden die Wörter „und der Schweiz" angefügt.

b)
Nach der Zeile „- in Portugal: Agente oficial da propriedade industrial" wird folgende Zeile eingefügt:

„-
in der Schweiz: Patentanwalt/conseil en brevets/consulente in brevetti/patent attorney".

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Zitierungen von Artikel 47 2. KostRMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 47 2. KostRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KostRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 5 GeschmMRModG Folgeänderungen
... zur Patentanwaltschaft vom 6. Juli 1990 (BGBl. I S. 1349, 1351), das zuletzt durch Artikel 47 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird das Wort ...