Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)

Artikel 1 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722, 2723 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 27.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 26
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 27; FNA: 7141-8 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Allgemeine Begriffsbestimmungen
§ 3 Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen
§ 4 Verordnungsermächtigungen
§ 5 Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
Unterabschnitt 1 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
§ 6 Inverkehrbringen von Messgeräten
§ 7 Vermutungswirkung
§ 8 Konformitätserklärung
§ 9 Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten
§ 10 Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte
Unterabschnitt 2 Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 11 Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle
§ 12 Befugnisse der anerkennenden Stelle
§ 13 Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen
§ 14 Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden
§ 15 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle
§ 16 Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle
§ 17 Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle
§ 18 Vergabe von Kennnummern
§ 19 Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
§ 20 Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
§ 21 Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen
§ 21a Akkreditierte interne Stelle
§ 22 Widerruf der Anerkennung
Unterabschnitt 3 Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 23 Pflichten des Herstellers
§ 24 Pflichten des Bevollmächtigten
§ 25 Pflichten des Einführers
§ 26 Pflichten des Händlers
Unterabschnitt 4 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
§ 27 EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
§ 28 Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden
§ 29 Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28
Unterabschnitt 5 Verordnungsermächtigung
§ 30 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
Unterabschnitt 1 Verwenden von Messgeräten und Messwerten
§ 31 Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten
§ 32 Anzeigepflicht
§ 33 Anforderungen an das Verwenden von Messwerten
§ 34 Vermutungswirkung
§ 35 Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen
§ 36 Ausnahmen für bestimmte Verwendungen
Unterabschnitt 2 Eichung und Befundprüfung
§ 37 Eichung und Eichfrist
§ 38 Verspätete Eichungen
§ 39 Befundprüfung
§ 40 Zuständige Stellen für die Eichung
Unterabschnitt 3 Verordnungsermächtigung
§ 41 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
§ 42 Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
§ 43 Anforderungen an Fertigpackungen
§ 44 Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
§ 45 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
§ 46 Regelermittlungsausschuss
§ 47 Metrologische Rückführung
Abschnitt 6 Metrologische Überwachung
Unterabschnitt 1 Marktüberwachung
§ 48 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit
§ 49 Marktüberwachungskonzept
§ 50 Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 50a Formale Nichtkonformität
§ 50b Risiko durch konforme Messgeräte
§ 51 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 52 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung
§ 53 Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
§ 54 Grundsätze der Verwendungsüberwachung
§ 55 Maßnahmen der Verwendungsüberwachung
§ 56 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung
Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 57 Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 58 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen
Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
§ 59 Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung
§ 60 Bußgeldvorschriften
§ 61 Einziehung
Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 62 Übergangsvorschriften


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