Artikel 8 - Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (EVerwFG k.a.Abk.)

G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2749, 2015 I 678; Geltung ab 01.08.2013, abweichend siehe Artikel 31
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Artikel 8 Änderung des Passgesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 PassG § 25

§ 25 des Passgesetzes vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 4 wird die Angabe „Nr. 4 und 5" durch die Wörter „Nummer 5 und 6" ersetzt.

2.
In Absatz 6 wird die Angabe „Nr. 1 und 3" durch die Wörter „Nummer 2 und 4" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 EVerwFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EVerwFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Passgesetzes
B. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 291
Bekanntmachung PassGNB
... vom 20. November 2014, BGBl. I S. 1738), 17. den am 1. August 2013 in Kraft getretenen Artikel 8 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749 ), 18. den am 30. Juni 2015 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2015 ...

Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes
G. v. 20.06.2015 BGBl. I S. 970
Artikel 2 PAuswGuPassGÄndG Änderung des Passgesetzes
... Passgesetz vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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