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Zitierungen von § 3 See-ArbZNV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 See-ArbZNV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in See-ArbZNV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 See-ArbZNV Sprachenvorschrift
... über die Arbeitsorganisation nach § 2 sowie die Arbeitszeitnachweise nach § 3 sind in deutscher und englischer Sprache und in den weiteren Arbeitssprachen des Schiffes zu ...
§ 5 See-ArbZNV Aufbewahrung
... Arbeitszeitnachweise für die Besatzungsmitglieder ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung nach § 3 Absatz 3 mindestens drei Jahre an Bord des Schiffes aufbewahrt werden. Wird das Schiff ...
Anlage 2 See-ArbZNV (zu § 3 Absatz 1) Standardmuster für die Übersicht über die Arbeitszeiten und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern
 
Zitate in Änderungsvorschriften

eIDAS-Durchführungsgesetz
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Artikel 11 eIDASDG Folgeänderungen
... ist, werden die Wörter „nach dem Signaturgesetz" gestrichen. (46) In § 3 Absatz 3 Satz 2 der See-Arbeitszeitnachweisverordnung vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2795) werden die Wörter „nach dem Signaturgesetz" ...