§ 6a Ausschluss vom Wahlrecht
(1) Ein Deutscher ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
(2) Ein Unionsbürger ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn
- 1.
- er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder
- 2.
- er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunfts-Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzt.
Frühere Fassungen von § 6a EuWG
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interne Verweise§ 6 EuWG Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts (vom 14.01.2023) ... eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, 3. nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 sind ... eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, 3. nicht nach § 6a Abs. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 sind ...
§ 6b EuWG Wählbarkeit (vom 10.10.2013) ... hat. (3) Nicht wählbar ist ein Deutscher, der 1. nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 2. infolge Richterspruchs die ... (4) Nicht wählbar ist ein Unionsbürger, der 1. nach § 6a Abs. 2 Nr. 1 in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 2. ... 1 in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 2. nach § 6a Abs. 2 Nr. 2 im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, 3. infolge ...
§ 29 EuWG Übergangsregelung (vom 01.07.2019) ... und Ausschlüsse von der Wählbarkeit, die nicht auf einem Richterspruch im Sinne von § 6a Absatz 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder § 6a Absatz 2 Nummer 1 in der ab dem 1. ... Richterspruch im Sinne von § 6a Absatz 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder § 6a Absatz 2 Nummer 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder auf § 6a Absatz 2 Nummer 2 oder § 6b ... Fassung oder § 6a Absatz 2 Nummer 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder auf § 6a Absatz 2 Nummer 2 oder § 6b Absatz 3 Nummer 2 oder § 6b Absatz 4 Nummer 3 oder Nummer 4 beruhen, sind ...
Zitat in folgenden NormenEuropawahlordnung (EuWO)
neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Anlage 1 EuWO (zu § 17 Absatz 6) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren - Erst- und Zweitausfertigung - und Merkblatt zum Antrag *) (vom 15.05.2023) ... ja
5 Wahlausschlussgrund ⃞ vorhanden ⃞ nicht vorhanden
⃞ § 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG ⃞§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG ⃞§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG
6 Weitere ... vorhanden ⃞ nicht vorhanden
⃞§ 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG ⃞ § 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG ⃞§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG
6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen
6.1 Am ... ⃞§ 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG ⃞§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG ⃞ § 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG
6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen
6.1 Am Wahltag seit mindestens 3 Monaten Aufenthalt im ... 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die
am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen
sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik ...
besitzen.
⑨ Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen,
1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
2. derjenige, ... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 ... nach § 6a Absatz 1 EuWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „ § 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG ", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 ... werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „ § 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG " und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG" mit den jeweils dazugehörigen ... 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „ § 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ...
Anlage 2 EuWO (zu § 17 Absatz 5) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben - Erst- und Zweitausfertigung - und Merkblatt zum Antrag *) (vom 15.05.2023) ... 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die
am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen
sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik ...
besitzen.
⑨ Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen,
1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
2. derjenige, ... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 ... nach § 6a Absatz 1 EuWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „ § 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG ", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 ... werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „ § 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG " und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG" mit den jeweils dazugehörigen ... 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „ § 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ...
Anlage 2A EuWO (zu § 17a Absatz 2) Antrag für Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl *) (vom 15.05.2023) ... Wahlnummer
⑨ Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 2 Nummer 2 des Europawahlgesetzes ein Unionsbürger
ausgeschlossen, wenn er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, ... der Erstausfertigung werden in Nummer 6 die Angaben „Ausschlussgrund:", „ § 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. ... in Nummer 6 die Angaben „Ausschlussgrund:", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG ", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „§ ... „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG", „ § 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a ... 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG " und „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EuWG" mit den jeweils ... 1 EuWG", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „ § 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EuWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen ... Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EuWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Im Merkblatt zu ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes
G. v. 07.10.2013 BGBl. I S. 3749
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.06.2019 BGBl. I S. 834
Artikel 3 BWahlGuaÄndG Änderung des Europawahlgesetzes ... oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht." 2. § 6a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... und Ausschlüsse von der Wählbarkeit, die nicht auf einem Richterspruch im Sinne von § 6a Absatz 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder § 6a Absatz 2 Nummer 1 in der ab dem 1. ... Richterspruch im Sinne von § 6a Absatz 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder § 6a Absatz 2 Nummer 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder auf § 6a Absatz 2 Nummer 2 oder § 6b ... Fassung oder § 6a Absatz 2 Nummer 1 in der ab dem 1. Juli 2019 geltenden Fassung oder auf § 6a Absatz 2 Nummer 2 oder § 6b Absatz 3 Nummer 2 oder § 6b Absatz 4 Nummer 3 oder Nummer 4 beruhen, sind ...
Artikel 4 BWahlGuaÄndG Änderung der Europawahlordnung ... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 ... nach § 6a Absatz 1 EuWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „ § 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG ", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 ... werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „ § 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG " und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG" mit den jeweils dazugehörigen ... 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „ § 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ... Zeile das Wort „Wahlausschlussgrund" durch die Wörter „Wahlausschluss nach § 6a Absatz 1 EuWG " ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 ... nach § 6a Absatz 1 EuWG" ersetzt und werden in der zweiten Zeile die Wörter „ § 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG ", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 ... werden in der zweiten Zeile die Wörter „§ 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „ § 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG " und „§ 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG" mit den jeweils dazugehörigen ... 6a Absatz 1 Nummer 1 EuWG", „§ 6a Absatz 1 Nummer 2 EuWG" und „ § 6a Absatz 1 Nummer 3 EuWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Das Merkblatt zu ... wie folgt gefasst: „9. Vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament ist nach § 6a Absatz 1 des Europawahlgesetzes ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt." bb) In ... der Erstausfertigung werden in Nummer 6 die Angaben „Ausschlussgrund:", „ § 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. ... in Nummer 6 die Angaben „Ausschlussgrund:", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG ", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „§ ... „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG", „ § 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a ... 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EuWG", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG " und „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EuWG" mit den jeweils ... 1 EuWG", „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „ § 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EuWG" mit den jeweils dazugehörigen Kästchen ... Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 2 EuWG" und „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EuWG " mit den jeweils dazugehörigen Kästchen gestrichen. b) Im Merkblatt zu ...
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