Artikel 2 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (TierSchVersVEV k.a.Abk.)

Artikel 2 Aufhebung der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung


Artikel 2 ändert mWv. 13. August 2013 VersTierAufzKennzV

Die Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung vom 20. Mai 1988 (BGBl. I S. 639), die durch Artikel 21 des Gesetzes vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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