Änderungen an Bundesgebührengesetz (BGebG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 25.11.2023§ 2Artikel 7 Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
vom 21. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 315)
 01.10.2021
Synopse
gesamt
§ 2Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3019)
§ 23§ 24 Bundesgebührengesetz (BGebG)
vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)
 01.07.2021Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2, § 3
Artikel 1 Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher und weiterer Vorschriften über das Befahren der Bundeswasserstraßen durch die Schifffahrt
vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1465)
 16.03.2017§ 2Artikel 1 Gesetz zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes
vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 417)
 23.07.2016Synopse gesamt oder einzeln für
§ 23, § 24
Artikel 1 Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666)
 17.06.2016§ 2Artikel 3 Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
vom 31. März 2016 (BGBl. I S. 518)
 12.06.2015§ 2Artikel 3 Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
vom 8. Juni 2015 (BGBl. I S. 904)
 15.08.2013(Inkrafttreten)Artikel 1 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Verwaltungskostengesetz (VwKostG)
G. v. 23.06.1970 BGBl. I S. 821; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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