Änderung Artikel 5 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 23.07.2016

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Artikel 5 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.07.2016 geltenden Fassung
Artikel 5 n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Verwaltungskostengesetz vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2415) geändert worden ist, außer Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Artikel 3 tritt am 14. August 2016 in Kraft.

(3) Artikel 4 tritt am 14. August 2018 in Kraft.


(Text neue Fassung)

(2) und (3) (aufgehoben)

 



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