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Zitierungen von § 24 MinöStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 MinöStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinöStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 MinöStG Ermächtigungen
... vorbehaltlich der Nummer 13 Bestimmungen zu § 2 Abs. 2 und zu den §§ 14 bis 22 und 24 bis 27, insbesondere über das Verfahren der Beförderung unter Steueraussetzung, die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)
V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 46 MinöStV Erlaß, Erstattung oder Vergütung beim Verbringen aus dem Steuergebiet
... Wer einen Erlaß, eine Erstattung oder eine Vergütung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes nicht nur gelegentlich in Anspruch nehmen will, hat seinen ...
§ 47 MinöStV Erlaß, Erstattung oder Vergütung für Schweröle und Gase
... Wer einen Erlaß, eine Erstattung oder eine Vergütung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes oder nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 4a oder 5 des Gesetzes ... Das Hauptzollamt kann auf Antrag einen längeren Zeitraum, im Falle des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes oder des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes ...