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Artikel 7 - Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten (EZulVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741 (Nr. 51); Geltung ab 01.01.2014, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut der Erschwerniszulagenverordnung in der vom 1. Oktober 2013 an geltenden Fassung sowie den Wortlaut der Erholungsurlaubsverordnung und der Arbeitszeitverordnung in der vom 1. Januar 2014 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 
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