Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2014 aufgehoben
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Eingangsformel - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 21.08.2013 BGBl. I S. 3302 (Nr. 51); aufgehoben durch § 7 A. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1151
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 2030-14-195 Beamte
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Eingangsformel



Der Vorstand der Deutschen Telekom AG ordnet an nach § 1 Absatz 4 des Postpersonalrechtsgesetzes, der durch Artikel 24 Nummer 1 Buchstabe c des Gesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) geändert worden ist, in Verbindung mit

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§ 105 Absatz 3 Satz 2, § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160),

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§ 49 Absatz 1 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150) - insoweit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern -,

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§ 33 Absatz 5, § 34 Absatz 2 Satz 2, § 42 Absatz 1 Satz 2 und § 84 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) sowie

-
§ 56 Absatz 2 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009 (BGBl. I S. 326)

sowie in Verbindung mit der Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 19. März 2013 (BGBl. I S. 604):



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