Artikel 7 - Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten (AltGGEG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Wehrdisziplinarordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. September 2013 WDO § 1, § 67

Die Wehrdisziplinarordnung vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „Dienstzeitversorgung" ein Komma und die Wörter „Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386)" eingefügt.

2.
§ 67 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 werden jeweils nach dem Wort „Ausgleichsbezüge" ein Komma und die Wörter „des Altersgelds nach dem Altersgeldgesetz" eingefügt.

b)
In Absatz 4 Satz 1 werden nach dem Wort „Unterhaltsbeitrag" ein Komma und die Wörter „Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 AltGGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltGGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 224 10. ZustAnpV Änderung der Wehrdisziplinarordnung
... Satz 1 der Wehrdisziplinarordnung vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist, wird das Wort  ...


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