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Artikel 4 - CRD IV-Umsetzungsgesetz (CRDIVUG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank


Artikel 4 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 LwRentBkG § 1a (neu), § 7

Das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3646), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

„§ 1a Haftung des Bundes

Der Bund haftet für die von der Bank aufgenommenen Darlehen und begebenen Schuldverschreibungen, die als Festgeschäfte ausgestalteten Termingeschäfte, die Rechte aus Optionen und andere Kredite an die Bank sowie für Kredite an Dritte, soweit sie von der Bank ausdrücklich gewährleistet werden."

2.
§ 7 Absatz 1 Nummer 6 wird wie folgt gefasst:

„6.
drei Vertretern von Kreditinstituten oder anderen Kreditsachverständigen, die auf Vorschlag der Bundesregierung von den anderen Mitgliedern des Verwaltungsrates hinzugewählt werden."



 

Zitierungen von Artikel 4 CRD IV-Umsetzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 CRDIVUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CRDIVUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 CRDIVUG Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
... die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt und die Wörter „des Artikels 4 Nummer 5 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 ...
Artikel 6 CRDIVUG Folgeänderungen
... 2013/36/EU" ersetzt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „ Artikels 4 Nummer 1 der Richtlinie 2004/39/EG" durch die Wörter „Artikels 4 Absatz 1 Nummer 2 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
B. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4120
Bekanntmachung LwRentBkGNB
... 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506), 8. den am 1. Januar 2014 in Kraft tretenden Artikel 4 des eingangs genannten Gesetzes. (gesamter Text und frühere Fassungen siehe Gesetz ...