Neunte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (9. AufenthVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.09.2013 BGBl. I S. 3707 (Nr. 58); Geltung ab 28.09.2013
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 99 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 14 Buchstabe f des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162) verordnet das Bundesministerium des Innern:

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Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. September 2013 AufenthV § 34, § 75, Anlage B

Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3484) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 34 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4 wird das Wort „oder" gestrichen.

b)
In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

c)
Die folgenden Nummern 6 und 7 werden angefügt:

„6.
Ausländern, die an einer deutschen Auslandsschule eine internationale Hochschulzugangsberechtigung oder eine nationale Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz erlangt haben und ein Studium (§ 16 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) im Bundesgebiet aufnehmen, oder

7.
Ausländern, die an einer mit deutschen Mitteln geförderten Schule im Ausland eine nationale Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz erlangt haben und ein Studium (§ 16 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) im Bundesgebiet aufnehmen."

2.
§ 75 wird aufgehoben.

3.
Anlage B wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 werden vor dem Punkt am Ende ein Komma und das Wort

„Vietnam"

eingefügt.

b)
Die folgenden Nummern 5 und 6 werden angefügt:

„5.
Inhaber biometrischer Dienstpässe von

Moldau,

Ukraine.

6.
Inhaber biometrischer Diplomatenpässe von

Gabun,

Mongolei."

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. September 2013.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister des Innern

Hans-Peter Friedrich



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