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§ 75 - Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-1 Ausländerrecht
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§ 75 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 75 AufenthV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.09.2013Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
vom 23.09.2013 BGBl. I S. 3707

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 75 AufenthV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 75 AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 71 AufenthV Übermittlungspflicht (vom 01.11.2019)
... zu übermitteln. (2) Bei Mitteilungen nach den §§ 71 bis 76 dieser Verordnung sind folgende Daten des Ausländers, soweit sie bekannt sind, zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 23.09.2013 BGBl. I S. 3707
Artikel 1 9. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... (§ 16 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) im Bundesgebiet aufnehmen." 2. § 75 wird aufgehoben. 3. Anlage B wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 06.05.2014 BGBl. I S. 451
Artikel 1 10. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung". b) Die Angabe zu § 75 wird wie folgt gefasst: „§ 75 (weggefallen)". 2. § 49 ... b) Die Angabe zu § 75 wird wie folgt gefasst: „§ 75 (weggefallen)". 2. § 49 wird wie folgt geändert: a) In ...