Die Anlage der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom
25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel
2 Absatz 151 des Gesetzes vom
7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Gebühren-Nummer 221.1 wird in der Spalte „Gebühr" die Angabe „26,30" durch die Angabe „27,00" ersetzt.
- 2.
- In den Gebühren-Nummern 221.2 und 227.3 werden jeweils in der Spalte „Gegenstand" nach dem Wort „Zulassungsbezirk" die Wörter „und Zuteilung eines neuen Kennzeichens" eingefügt und in der Spalte „Gebühr" die Angabe „26,30" durch die Angabe „27,00" ersetzt.
- 3.
- In Gebühren-Nummer 221.3 wird in der Spalte „Gebühr" die Angabe „30,70" durch die Angabe „31,40" ersetzt.
- 4.
- In den Gebühren-Nummern 221.6 und 227.4 wird jeweils in der Spalte „Gegenstand" das Wort „Erkennungsnummer" durch das Wort „Kennzeichen" und in der Spalte „Gebühr" die Angabe „10,90" durch die Angabe „11,60" ersetzt.
- 5.
- In Gebühren-Nummer 221.7 wird in der Spalte „Gebühr" die Angabe „16,00" durch die Angabe „16,70" ersetzt.
- 6.
- Nach Gebühren-Nummer 221.7 wird folgende Gebühren-Nummer 221.8 eingefügt:
„221.8 | Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kenn- zeichens - ohne Halterwechsel - | 16,70". |
- 7.
- Die Gebühren-Nummern 224.1 und 224.2 werden wie folgt gefasst:
„224.1 | innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks | 6,90 |
224.2 | internetbasiert | 5,70". |
- 8.
- In Gebühren-Nummer 227.5 wird in der Spalte „Gebühr" die Angabe „16,00" durch die Angabe „16,70" ersetzt.
- 9.
- Nach Gebühren-Nummer 227.6 wird folgende Gebühren-Nummer 227.7 eingefügt:
„227.7 | Umschreibung eines zulassungsfreien, aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - ohne Halter- wechsel - | 16,70". |
- 10.
- In Gebühren-Nummer 228.1 wird in der Spalte „Gegenstand" die Angabe „HU-" durch das Wort „HU-Plakette" ersetzt und werden die Wörter „und AU-Plakette" gestrichen.
- 11.
- In Gebühren-Nummer 228.2 wird in der Spalte „Gebühr" die Angabe „0,50" durch die Angabe „0,70" und die Angabe „1,00" durch die Angabe „1,20" ersetzt.
Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348