Das
Markengesetz vom
25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156; 1996 I S. 682), das zuletzt durch Artikel
10 des Gesetzes vom
10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 35 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 wird das Wort „Bundesgesetzblatt" durch das Wort „Bundesanzeiger" ersetzt.
- b)
- Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Die Ausstellungen nach Absatz 1 Nummer 2 werden im Einzelfall vom Bundesministerium der Justiz bestimmt und im Bundesanzeiger bekanntgemacht."
abweichendes Inkrafttreten am 17.10.2013
- 2.
- In § 125e Absatz 5 wird die Angabe „§ 140 Abs. 3 bis 5" durch die Wörter „§ 140 Absatz 3 und § 142" ersetzt.
- 3.
- In § 130 Absatz 4 Satz 2 wird das Wort „vier" durch das Wort „zwei" ersetzt.
- 4.
- In § 131 Absatz 1 wird das Wort „vier" durch das Wort „zwei" ersetzt.
- 5.
- § 143 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren."
Ende abweichendes Inkrafttreten
Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3830